Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. - Leistungen und Kleingedrucktes

www.dicv-rottenburg-stuttgart.caritas.de
Pilgerreisen
Wir laden Sie ein
Unsere Pilgerreisen 2013
Leistungen und Kleingedrucktes

 

Unsere Leistungen

Geistliche und technische Reiseleitung

Jede unserer Wallfahrten wird von einem oder mehreren geistlichen Pilgerleitern begleitet. Sie gestalten das inhaltliche Pilgerprogramm, das nach Möglichkeit bereits bei der Anreise zum Wallfahrtsort beginnt. Da wir in einer christlichen Gemeinschaft unterwegs sind, feiern wir möglichst an jedem Tag einen Gottesdienst. Von Anfang an ist bei jeder Gruppe eine technische Leitung unserer Pilgerstelle mit dabei, die für einen reibungslosen organisatorischen Ablauf der Wallfahrt sorgt.

Unterkünfte

Für unsere Wallfahrten sind Hotels der mittleren Kategorie, sowie teilweise religiöse Häuser vorgesehen. Letztere sind etwas einfacher ausgestattet, bieten jedoch eine angenehme Atmosphäre und werden dem Pilgercharakter voll gerecht.

Einzelzimmer stehen in geringer Anzahl zur Verfügung. Einzelne Mitreisende können auch ein halbes Doppelzimmer buchen; wir bemühen uns dann um eine/n passenden Mitpilger/in.

Hotelwünsche werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung berücksichtigt.

Kinderermäßigung

Bei einigen Wallfahrten erhalten Kinder und Jugendliche einen Preisnachlass. Die Details finden Sie in den Ausschreibungen der Wallfahrten.

Trinkgelder

Seit 2011 haben wir die Trinkgelder für Hotels, örtliche Führer, Busfahrer etc. in unseren Preisen einkalkuliert und sammeln nicht mehr wie früher auf der Reise einen angemessenen Betrag ein. Bitte beachten Sie dies bei unseren Preisangaben.

Busreisen

Bei Buswallfahrten reisen wir in klimatisierten komfortablen Fernreisebussen.

Flugreisen

Die Flüge werden in der Economy-Klasse lt. Ausschreibung mit Linienmaschinen bzw. Chartergesellschaften durchgeführt. Flughafensteuer und Sicherheitsgebühren sowie die Luftverkehrsabgabe sind im Reisepreis eingeschlossen.

Gelegentlich kann es bei den Charterflügen zu Verspätungen kommen.Diese sind nicht von uns zu beeinflussen, daher können wir für die Pünktlichkeit der Pilgerflüge keine Gewähr geben.

Bitte beachten Sie:

Anmeldung

Die Anmeldung kann schriftlich, per E-Mail, persönlich oder telefonisch erfolgen und wird mit unserer Bestätigung verbindlich.

Ihre Kontaktmöglichkeiten

Ihre Zahlung

Bitte überweisen Sie Ihre Anzahlung von 10 % des jeweiligen Reisepreises (auf volle Euro-Beträge aufgerundet) nach Erhalt der Anmeldebestätigung. Die Restzahlung wird drei Wochen vor Reiseantritt fällig.

Unser Konto:

Schwäbische Bank Stuttgart
Kontonummer 1195
BLZ 600 201 00

Bitte überweisen Sie auf kein anderes Konto der Caritas!

Bitte geben Sie uns genau an, für wen und für welche Wallfahrt (inkl. Datum) die Zahlung geleistet wird (auch die Rechnungsnummer ist hilfreich). So sind Missverständnisse ausgeschlossen.

Reiserücktritt

Auch die Abmeldung von einer Wallfahrt kann schriftlich, per E-Mail, persönlich oder telefonisch erfolgen. Die dabei anfallenden Stornogebühren entnehmen Sie bitte unseren Reisebedingungen am Ende dieser Seite.

Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist in unseren Leistungen nicht enthalten. Sie kann jedoch von Ihnen auf Wunsch selbst abgeschlossen werden. Wir schicken Ihnen mit der Anmeldebestätigung ein entsprechendes Angebot.

Versicherungen

Bei allen Wallfahrten ins Ausland sollten Sie unbedingt eine Auslandskrankenkarte (kostenlos bei der Krankenkasse erhältlich) mitnehmen. Außerdem empfehlen wir dringend den Abschluss einer Zusatzversicherung, die anfallende Mehrkosten im Ausland sowie einen Krankenrücktransport übernimmt.

Allgemeine Reisebedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

Die Anmeldung zu einer Wallfahrt kann schriftlich (auch per E-Mail), mündlich oder telefonisch erfolgen. Der Reisevertrag kommt nur durch die schriftliche Buchungsbestätigung der Diözesanpilgerstelle, mit den in der Bestätigung beschriebenen Leistungen zustande. Der Anmelder steht für die Verpflichtungen aus dem einzelnen Reisevertragsverhältnis aller von ihm angemeldeten Personen ein.

Die im Zusammenhang mit der Anmeldung elektronisch erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden nur für Zwecke der Diözesanpilgerstelle verwendet und grundsätzlich nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben (sog. Leistungsträger wie Fluggesellschaften oder Hotels sind keine unberechtigten Dritten). Auf Verlangen des Reisenden werden bis auf die nachweispflichtigen Buchhaltungsangaben alle Daten nach Abwicklung der Reise unverzüglich gelöscht.

2. Bezahlung

Umgehend nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zu entrichten. Die Restzahlung wird spätestens drei Wochen vor Reisebeginn fällig. Es wird keine gesonderte Rechnung verschickt. Bei Buchung innerhalb der letzten 4 Wochen vor Reiseantritt wird der gesamte Reisepreis auf einmal fällig. Die Reiseunterlagen werden den Pilgern nach Erhalt der Restzahlung ca. 8-10 Tage vor Reisebeginn zugesandt.

Der Bestätigung wird ein Sicherungsschein als Nachweis einer gültigen Insolvenzabsicherung der Diözesanpilgerstelle beigelegt (§ 651 k BGB).

3. Leistung

Die Leistungen erfolgen gemäß der Ausschreibungen in unserem Katalog und gemäß der jeweiligen Buchungsbestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind gestattet, sofern die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf der Reise nicht beeinträchtigen. Über notwendige Änderungen werden die Teilnehmer spätestens in den Reiseunterlagen informiert.

4. Preisänderungen

Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann die Pilgerstelle den Reisepreis anpassen. Dies gilt sinngemäß auch für eine Erhöhung der Flughafengebühren sowie eine Änderung der Wechselkurse. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die Gründe für die Erhöhung bei Vertragsabschluss für die Pilgerstelle noch nicht abzusehen waren.

5. Reiserücktritt

Die Abmeldung von einer Wallfahrt kann jederzeit schriftlich, persönlich oder telefonisch erfolgen. Für die Bemessung der nachfolgenden Termine gilt jeweils der Eingangsstempel der Diözesanpilgerstelle. Bei einem Reiserücktritt werden folgende pauschale Stornierungsgebühren erhoben:

Für unseren Sonderzug, Busfahrten und Lourdes-Flüge:

§ bis 28 Tage vor Reiseantritt 10 %

§ bis 10 Tage vor Reiseantritt 25 %

§ innerhalb der letzten 9 Tage vor Reiseantritt 50 %

§ bei Nichtantritt der Reise oder Stornierung am Abreisetag 90 %

Für alle anderen Flugreisen oder die Fahrt mit dem TGV:

§ bis 28 Tage vor Reiseantritt 25 %

§ bis 10 Tage vor Reiseantritt 40 %

§ innerhalb der letzten 9 Tage vor Reiseantritt 75 %

§ bei Nichtantritt der Reise oder Stornierung am Abreisetag 90 %

Nach Absprache mit der Diözesanpilgerstelle ist es möglich, eine Ersatzperson für den abgemeldeten Reiseteilnehmer zu benennen. Dafür können u.U. zusätzliche Umbuchungsgebühren entstehen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt ein Pilger auf Grund vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen wichtigen Gründen einzelne Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Pilgers auf anteilige Rückerstattung. Die Diözesanpilgerstelle wird sich jedoch bemühen, ersparte Aufwendungen bei den Leistungsträgern erstattet zu bekommen und diese dem Reiseteilnehmer entsprechend zurückzuzahlen.

7. Absage durch die Diözesanpilgerstelle

Aus schwerwiegenden Gründen kann die Diözesanpilgerstelle eine Reise absagen. Anzahlungen werden dann rückerstattet. Ein schwerwiegender Grund kann darin liegen, wenn eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Nähere Angaben dazu sind in den jeweiligen Reisebeschreibungen enthalten.

8. Haftung

Die Pilgerstelle haftet nur im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für

  • die gewissenhafte Reisevorbereitung
  • die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des jeweiligen Leistungsträgers
  • die Richtigkeit der Beschreibung der im Katalog angebotenen Reiseleistungen, sofern nicht in den Reiseunterlagen eine Änderung gegenüber den Prospektangaben erfolgte
  • die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen


9. Gewährleistung

Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Die Reiseverantwortlichen werden sich in dem Fall darum bemühen, für einen im Verhältnis gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Ist ein Leistungsmangel rechtzeitig vor Ort den Reiseverantwortlichen des Veranstalters gegenüber angezeigt worden (s. Nr. 12 Mitwirkungspflicht) und kann in angemessener Zeit keine Abhilfe geschaffen werden, so kann der Reisende für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Durchführung eine angemessene Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Wenn eine Reise durch einen erheblichen Mangel beeinträchtigt wird und die Pilgerstelle innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe schaffen kann, kann der Reisevertrag gekündigt werden. Rückerstattet wird in dem Fall nur der nicht in Anspruch genommene Teil der Leistung.

10. Beschränkung der Haftung

Die Diözesanpilgerstelle haftet nur für Schäden, die sie selbst aus dem Vertragsverhältnis heraus zu vertreten hat. Sie haftet nicht für Schäden, die der Reisende selbst aufgrund leichter oder grober Fahrlässigkeit oder aufgrund von Vorsatz ausgelöst hat. Die Haftungshöhe der Diözesanpilgerstelle für Sach- bzw. Leistungsschäden ist dabei auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

11. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise aus Gründen, die bei Vertragsschluss nicht absehbar waren, infolge sogenannter höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann jeder Vertragspartner den Vertrag kündigen. Es gelten in dem Fall die rechtlichen Bedingungen des § 651 j BGB. Danach sind die Mehrkosten für die Rückbeförderung je zur Hälfte zu tragen. Andere Mehrkosten trägt der Reisende.

12. Mitwirkungspflicht

Reisende sind angehalten, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder im nicht vermeidbaren Fall so gering wie möglich zu halten. Beanstandungen müssen unverzüglich der Reiseleitung vor Ort gemeldet werden.

13. Gepäckverlust oder Gepäckverspätung

Sollte bei Flugreisen Gepäck verspätet, oder gar nicht ankommen, oder beschädigt sein, sind Gepäckschäden unverzüglich nach der Entdeckung - spätestens 7 Tage nach dem Erhalt bzw. bei Verspätung spätestens nach 21 Tagen - dem Luftfrachtführer (Fluggesellschaft) schriftlich anzuzeigen. Die Diözesanpilgerstelle haftet in dem Fall nicht für Schäden. Hier gelten auch für die Haftungshöhe internationale Bedingungen für Flugreisende.

14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche gegenüber der Diözesanpilgerstelle wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung von Reiseleistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich geltend gemacht werden.

Im Übrigen gelten für die Verjährung die Bestimmungen des § 651 g BGB.

15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Bei allen Reisen der Pilgerstelle ist ein gültiger Personalausweis oder, falls erforderlich, Reisepass mitzunehmen.

Für Angehörige von Nicht-EU-Staaten können u. U. andere Einreisebestimmungen gelten, die beim Konsulat des jeweiligen Reiselandes zu erfragen sind.

Für die Einhaltung aller für die Reisedurchführung wichtigen Vorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Pilgerreisen können körperlich anstrengend sein. Deshalb ist ein guter gesundheitlicher Allgemeinzustand wichtig. Falls diesbezüglich Bedenken bestehen, sollte der Reisende den Arzt seines Vertrauens vor Abschluss des Vertrages konsultieren. Alle Nachteile, die aus der Nichteinhaltung dieser Vorschriften erwachsen (z.B. wenn wegen fehlender Reisedokumente die Reise nicht angetreten werden kann), gehen zu Lasten des Reisenden. Ausnahme: Die Diözesanpilgerstelle hat falsch informiert

16. Versicherungen

Sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anders erwähnt, sind in den Reisepreisen keine Reiserücktrittskosten-, Reisekranken-, Reiserücktransport-, Reisegepäckversicherung oder sonstigen Versicherungen enthalten. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und fügen jeder Anmeldebestätigung ein Angebot dafür bei. Den Abschluss einer Reisekrankenversicherung, vor allem bei Reisen ins Ausland, empfehlen wir ebenfalls dringend.

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

18. Gerichtsstand

Für Klagen gegen die Diözesanpilgerstelle gilt der Gerichtsstand Stuttgart.